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   BGH, 06.04.1993 - 1 StR 132/93   

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https://dejure.org/1993,13567
BGH, 06.04.1993 - 1 StR 132/93 (https://dejure.org/1993,13567)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1993 - 1 StR 132/93 (https://dejure.org/1993,13567)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1993 - 1 StR 132/93 (https://dejure.org/1993,13567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer Nebenklägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 132/93
    Prozeßkostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH NJW 1985, 921; 1982, 446).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 132/93
    Prozeßkostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH NJW 1985, 921; 1982, 446).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 132/93
    In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen.
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 686/86

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe einer Nebenklägerin - Darlegung der

    Auszug aus BGH, 06.04.1993 - 1 StR 132/93
    Im Hinblick darauf, daß lediglich der Angeklagte - erfolglos - Revision eingelegt hat und die Nebenklägerin Prozeßkostenhilfe nur begehrt, um dieser entgegenzutreten, war schließlich ein Zuwarten mit der das Revisionsverfahren abschließenden Entscheidung auch nicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs geboten (BGH VRS 72, 375).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 57/14

    Unbegründeter Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte sein Rechtsmittel zwischenzeitlich zurückgenommen hat, ist ein Zuwarten auch nicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs geboten (vgl. zum Ganzen Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 397a Rn. 10, 15; BGH, Beschluss vom 6. April 1993 - 1 StR 132/93).
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